Theoretische und praktische Ausbildung
Das erwartet dich als Fahrschüler

Der Erwerb des Führerscheins beinhaltet eine theoretische und praktische Ausbildung. Nachdem du den jeweiligen Ausbildungsabschnitt absolviert hast, nimmst du an der entsprechenden Prüfung teil. Nachfolgend findest du einige Informationen zum theoretischen und praktischen Teil, die dir einen ersten Einblick in den Ablauf der Ausbildung geben.

Der theoretische Unterricht ist die Basis für den Einstieg zum Erwerb des Führerscheins. Er beginnt in der Regel zum nächstmöglichen Termin nach der Anmeldung in unserer Fahrschule. Den Starttermin geben wir rechtzeitig bekannt.

Die Starttermine für die Theoriekurse erfährst du in der Fahrschule oder hier auf unserer Website. Ein Einstieg in den laufenden Kurs ist jederzeit möglich. Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung bereitest du dich auf die Prüfung vor – sobald du dich fit dafür fühlst, kannst du uns Bescheid sagen, damit wir dich bei der DEKRA für die Prüfung anmelden.

Bitte beachten: Voraussetzung für die Teilnahme an der theoretischen Prüfung ist eine abgeschlossene theoretische Ausbildung und das Vorhandensein einer Bewerbernummer.

Die praktische Ausbildung beginnt damit, dass du dir eines unserer Fahrzeuge aussuchst. In diesem Fahrzeug absolvierst du dann deine gesamte Ausbildung und schließlich auch die praktische Prüfung. 

In der Grundstufe der Ausbildung wirst du in die Bedienung des Fahrzeugs der beantragten Führerscheinklasse eingewiesen. Die sich anschließende Aufbaustufe beinhaltet die Fahrt auf einem Übungsgelände ohne nennenswerten Verkehr. So lernst du das langsame Fahren, das Schalten und Bremsen in einer entspannten Umgebung.

Als nächstes geht es auf die Straße – an geeigneten Stellen übst du zuerst die Grundfahraufgaben. Danach beginnt die Leistungsstufe, in der du schwierige Verkehrssituationen meisterst und lernst, umweltschonend und vorausschauend zu fahren. Auch die Blickschulung ist Teil dieser Ausbildungsphase.

Bei besonderen Ausbildungsfahrten schulen wir deine Fähigkeiten, unter besonderen Bedingungen zu fahren. Folgende Fahrten sind im Ausbildungsplan enthalten:

  • Überlandfahrten auf Bundes- und Landstraßen
  • Autobahnfahrten (auch auf autobahnähnlich ausgebauten Kraftfahrtstraßen möglich)
  • Dämmerungs- und Dunkelheitsfahrten

Die vorgeschriebene Stundenanzahl der besonderen Ausbildungsfahrten definiert sich durch die jeweils beantragte Führerscheinklasse.

Die letzte Phase der praktischen Ausbildung ist die Reife- und Teststufe. Sie dient der Prüfungsvorbereitung. Sobald du dich im Straßenverkehr sicher verhältst und fühlst, melden wir dich für die praktische Prüfung an.

Die genaue Anzahl der Übungsstunden hängt von den Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrschülers ab und ist daher individuell verschieden. 

Am Ende jedes Ausbildungsabschnittes musst du dein Wissen und Können in einer Prüfung nachweisen. Auf den theoretischen Unterricht folgt daher die theoretische Prüfung. Diese ist Voraussetzung für die spätere praktische Prüfung und darf frühestens drei Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters abgelegt werden.

Gute Vorbereitung ist für das Bestehen der theoretischen Prüfung unverzichtbar. Alle Fragen müssen gelernt und beantwortet werden – und das nicht nur einmal.

Fahrschüler, die ihre erste Ausbildung absolvieren, müssen immer 30 Fragen beantworten. Diese setzen sich aus 20 Fragen Grundwissen und 10 Fragen Zusatzwissen (speziell auf die jeweilige Führerscheinklasse zugeschnitten) zusammen. Hier sind nicht mehr als 10 Fehlerpunkte erlaubt. Fahrschüler, die bereits einen oder mehrere Führerschein im Vorbesitz haben, müssen lediglich 20 Fragen beantworten. Diese Fragen setzen sich aus 10 Fragen Grundwissen und 10 Fragen Zusatzwissen zusammen. Hier sind nicht mehr als 6 Fehlerpunkte erlaubt.

Die praktische Prüfung markiert den Endpunkt der kompletten Führerscheinausbildung. Ist diese geschafft, dürft Ihr selbstständig fahren. Voraussetzung für die Anmeldung zur praktischen Prüfung ist das Bestehen der theoretischen Prüfung und das Durchlaufen der praktischen Ausbildung.

Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters für die beantragte Führerscheinklasse absolviert werden.

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