Seminare,Weiterbildungen und Informationsveranstaltungen
unserer Fahrschule in Mittweida

Du möchtest dir zusätzliche Kenntnisse aneignen oder dein Wissen auffrischen? In verschiedenen Seminaren geben wir dir die Möglichkeit, dein Verkehrs- und Fahrverhalten zu optimieren.

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Maßnahme innerhalb der Führerschein-Probezeit. Das Aufbauseminar wird durch eine speziell berechtigte Fahrschule in einer Gruppe von mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt.

Das Aufbauseminar besteht aus 4 Sitzungen à 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt von mindestens 30 Minuten Dauer. Diese wird zwischen der 1. und 2. Sitzung in einer Gruppe von maximal 3 Teilnehmern durchgeführt.

Im Aufbauseminar werden Verstöße der Teilnehmer besprochen und Lösungen für ein zukünftig sicheres Fahren diskutiert. Nach Ende des Seminars erhalten alle Teilnehmer eine Bescheinigung, welche bei der entsprechenden Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden muss.

Fahreignungsseminar (FES)

Das Fahreignungsseminar (FES) ersetzt seit dem 01.05.2014 das Aufbauseminar für punkteauffällige Verkehrsteilnehmer. Ziel dieses Seminars ist es, Mängel im Verkehrsverhalten und Fahrverhalten der Teilnehmer zu erkennen und abzubauen. Hierzu werden Kenntnisse zum Straßenverkehrsrecht, Gefahrenpotenzial und verkehrssicherem Verhalten vermittelt sowie verkehrssicherheitsgefährdende Verhaltensweisen analysiert und korrigiert.

Das Fahreignungsseminar (FES) besteht aus einer verkehrspädagogischen (Durchführung durch einen Verkehrspädagogen mit entsprechender Seminarerlaubnis) und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme (Durchführung durch einen Verkehrspsychologen).

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme

Ziel des verkehrspädagogischen Teils ist die Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, die Verbesserung des Gefahrenbewusstseins, die Anregung zur Selbstreflektion und die Entwicklung von Alternativen im Verhalten.

  • Dauer: 2 Module à 90 Minuten
  • Modul 2 darf frühestens eine Woche nach Abschluss von Modul 1 begonnen werden
  • als Einzelmaßnahme oder in Kleingruppen von maximal 6 Personen möglich

Diese Teilmaßnahme darf nur durch einen Seminarleiter mit der Seminarerlaubnis für Verkehrspädagogik abgehalten werden.

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme

Im verkehrspsychologischen Teil werden dem Teilnehmer die Zusammenhänge zwischen auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen regelwidrigen Verhaltens aufgezeigt.

  • Dauer: 2 Sitzungen à 75 Minuten
  • Sitzung 2 darf frühestens drei Wochen nach Abschluss von Sitzung 1 begonnen werden
  • Einzelmaßnahme

Diese Teilmaßnahme darf nur durch einen Seminarleiter mit der Seminarerlaubnis für Verkehrspsychologie abgehalten werden.

Punkteabbau nach Teilnahme am Fahreignungsseminar (FES)

Bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten kann durch die Teilnahme am Seminar 1 Punkt abgebaut werden.

Energiesparendes Fahren

Schon während der Fahrschulausbildung achten wir darauf, unseren Fahrschülern die Grundlagen eines umweltbewussten Fahrverhaltens zu vermitteln und sie entsprechend zu schulen. Umweltbewusstes Fahren ist Bestandteil der praktischen Prüfung, denn ein falscher und umweltschädigender Umgang mit dem Fahrzeug kann zum Nichtbestehen der praktischen Prüfung führen.

Auch über die Fahrschulausbildung hinaus bieten wir Seminare an, in denen umweltbewusstes Fahren geübt und gefestigt wird. 

Tipps für energiesparendes Fahren:

  1. Bei niedrigen Drehzahlen schalten und fahren
  2. Schwung nutzen
  3. Entscheidungsspielräume schaffen (nicht Drängeln, Abstand zum Vordermann halten)
  4. Motor abschalten, wo es notwendig ist
  5. Regelmäßige Kontrolle des Reifenluftdrucks
  6. Ohne unnötigen Ballast fahren
  7. Gelassen und entspannt fahren

Verkehrsteilnehmerschulungen – Verkehrsteilneher-Informationsveranstaltungen

Verkehrsteilnehmer-Informationsveranstaltungen sind ein Projekt aus dem Lenkungsausschuss für Verkehrssicherheit in Sachsen, die durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit finanziert werden. Ziel der Informationsveranstaltungen ist die Vermittlung aktueller verkehrsrechtlicher Inhalte und die Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer im Sinne der Verkehrssicherheit.

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